Klimaneutralitätsplan (DEHSt)

Unternehmen in energieintensiven Branchen wie Stahl, Chemie und Zement können Beihilfen erhalten, um die Belastungen durch den Emissionshandel oder CO₂-Bepreisung zu verringern. Diese Unterstützung erfolgt durch kostenlose Emissionszertifikate oder finanzielle Entlastungen, wobei Unternehmen nachweisen müssen, dass sie einem Risiko des Carbon Leakings ausgesetzt sind.

Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen Klimaneutralitätsplan zu erstellen, sobald mindestens ein Zuteilungselement mit dem Produkt-Emissionswert einer Anlage über dem 80. Perzentil der zugehörigen Produkt-Benchmark liegt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Zuteilungselement weniger als 20% zur vorläufigen Zuteilungsmenge der Anlage beiträgt; hierbei kann die Anlage auch das gesamte Unternehmen umfassen. Wird diese Verpflichtung missachtet, führt dies zu einer Kürzung der kostenlosen Zertifikate um 20%.

Die betroffenen Anlagenbetreiber:innen werden von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) über die Erfordernis eines Klimaneutralitätsplans informiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen und Leitfäden sind in der Zuteilungsverordnung 2019/331, der Änderung der Zuteilungsverordnung 2024/873, der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441 und im Leitfaden der DEHSt festgelegt.

Geeignet für

  • Anlagenbetreiber:innen, deren Anlagen bestimmte Emissionswerte überschreiten
  • Energieintensive Industrien wie Stahl, Zement, Chemie


Bearbeitungsdauer

  • 4 – 6 Arbeitstage


Kostenrahmen

  • 4.000 – 6.000 €


Ergebnisformat

  • Ausgefülltes Tabellenblatt der DEHSt


Fördermöglichkeiten

  • nicht bekannt, aber Voraussetzung für manche Förderungen


Referenzen (GREENZERO)

  • Ziegelwerk (Brenner, Tunnelöfen etc.)