Ökopunkte von GREENZERO – flexibel, rechtssicher und wirksam
Mit Ökopunkten von GREENZERO handeln Sie vorausschauend, nachhaltig und rechtssicher. Unsere Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sind behördlich genehmigt, fachlich dokumentiert und regional verankert. So verbinden Sie Planungssicherheit mit echtem Naturgewinn.
Wir denken und arbeiten für Sie vor!
Mit unseren regionalen Renaturierungsprojekten können wir Ihnen passende Ökopunkte für Ihr Vorhaben anbieten. So können wir Ihnen im Bedarfsfall nicht nur die Umsetzung Ihrer eigenen Renaturierungsmaßnahmen anbieten, sondern auch Ökopunkte entsprechend Ihres Bedarfs. Gerne gehen unsere Öko-Spezialist*innen auf Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen ein. Sprechen Sie uns einfach an!
Ökopunkte von GREENZERO – Ihre Vorteile auf einen Blick:
Zeitgewinn
im Genehmigungsverfahren
Rechtssicherheit
bei Ausgleichsverpflichtungen
Verfügbarkeit
geprüfter Kompensationsflächen
Regionale Renaturierung
mit Substanz
Der GREENZERO-Anspruch
Wir setzen ausschließlich auf hochwertige, fachlich abgestimmte Maßnahmen nach dem GUH-Standard (Gemeinsam umweltneutral Handeln). Jede Flächenentwicklung umfasst folgende Schritte:
- Erfassung des Ausgangszustands (Biotoptyp, Nutzung, Zustand) und Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Zielzustandes
- Planung ökologischer Aufwertungen mit messbarem Mehrwert
- Monitoring & Dokumentation über die gesamte Laufzeit
- Langfristige Sicherung der Flächen (z. B. durch Grundbucheintrag oder Pflegeverträge)

Ökopunkte mit behördlicher Anerkennung
Unsere Ökokonten werden bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde des Kreises oder Landes geführt und dokumentiert. Jede Maßnahme zur ökologischen Aufwertung ist fachlich geprüft, genehmigt und dauerhaft gesichert. Käufer erhalten vollständige Unterlagen zur Maßnahme, zur Flächenkulisse und zur behördlichen Anerkennung – für maximale Transparenz und rechtliche Sicherheit.
Naturschutz, der bleibt – direkt vor Ihrer Haustür.
Unsere Ökopunkte stammen aus hochwertigen, regionalen Aufwertungsmaßnahmen – z. B. der Renaturierung von ehemaligen Industriestandorten, der Entwicklung artenreicher Wiesen oder der Wiederherstellung von Wäldern. Damit leisten Sie einen echten Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur ökologischen Aufwertung Ihrer Region.


Landschaftsbild kompensieren – mit Ökopunkten von GREENZERO
Veränderungen am Landschaftsbild lassen sich mit Ökopunkten rechtssicher und wirkungsvoll ausgleichen. Unsere anerkannten Maßnahmen – von Renaturierung bis zur Wiederherstellung typischer Landschaftsstrukturen – verbessern Natur und Ästhetik sichtbar.
Für Entwickler Erneuerbarer Energien bedeutet das: schnellere Genehmigungen, geringeres Projektrisiko und ein klarer Beitrag zur Nachhaltigkeit.
GREENZERO – für eine Landschaft mit Zukunft.
Einfach, transparent und direkt – sprechen Sie uns an!
Hier entstehen unsere Ökopunkte: Aktuelles aus unseren Renaturierungsprojekten
Freischneiden der Wildobstpflanzungen
Wie entstehen Ökopunkte?
Ökopunkte entstehen durch die gezielte ökologische Aufwertung von Flächen – zum Beispiel durch die Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland. Grundlage dafür sind die bundesweit und landesweit anerkannten Bewertungssysteme, die jeder Fläche einen sogenannten Biotopwert zuweisen.
In drei Schritten zum Ökopunkt:
1. Ausgangszustand erfassen – z. B. ehemalige Industrieanlage
(7 Punkte)
2. Zielzustand planen –
z. B. Trocken-warmer Ruderalstandort
(16 Punkte nach BKompV)
3. Differenz berechnen – die Differenz ergibt die Ökopunkte pro Quadratmeter
Dieser Prozess wird als Differenzwertbetrachtung bezeichnet und ist behördlich vorgeschrieben und entsprechend anerkannt. Die Punkte werden auf einem Ökokonto bei der zuständigen Naturschutzbehörde gutgeschrieben – transparent, nachvollziehbar und handelbar.
Wer genehmigt Ökopunkte – und auf welcher Grundlage?
Die Bewertung und Genehmigung von Ökopunkten erfolgt in der Regel durch die Naturschutzbehörden der Kreise oder Länder. Sie prüfen die Eignung der Maßnahme, bewerten den ökologischen Zugewinn und führen das Ökokonto.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis bilden § 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die jeweiligen Landesrechtlichen Regelungen.
Dort ist geregelt, dass Maßnahmen zur Bevorratung von Kompensationsflächen – also Ökokonten – zulässig sind, wenn sie:
- ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt wurden,
- nicht öffentlich gefördert wurden,
- fachlich dokumentiert sind (inkl. Ausgangszustand),
- und nicht im Widerspruch zu Landschaftsprogrammen stehen.
Da die Umsetzung des BNatSchG in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, können sich Details und Anforderungen regional unterscheiden – etwa in Bezug auf Flächengröße, Dokumentationspflichten oder Anerkennungsverfahren
Ökokonto & Ökopunkte – Naturschutz mit System
Ein Ökokonto ist ein behördlich anerkanntes Instrument zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen. Es ermöglicht, ökologische Aufwertungen von Flächen frühzeitig durchzuführen und in Form von Ökopunkten zu dokumentieren. Diese Punkte können später von Vorhabenträgern erworben werden, die gesetzlich verpflichtet sind, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen – z. B. bei Bauprojekten, Infrastrukturmaßnahmen oder Gewerbeansiedlungen.
Wofür sind Ökopunkte gut?
- Für die Natur: Maßnahmen werden vorausschauend umgesetzt – die Natur kann sich entwickeln, bevor ein Eingriff stattfindet.
- Für Vorhabenträger: Ökopunkte bieten Planungssicherheit, sparen Zeit im Genehmigungsverfahren und sichern die Kompensation.
- Für Flächeneigentümer: Durch ökologische Aufwertung entsteht ein handelbares Naturkapital mit langfristigem Wert.
Wer kann Ökopunkte kaufen?
- Städte, Gemeinden und Landkreise
- Projektentwickler und Bauunternehmen
- Energieversorger, Infrastrukturträger
- Unternehmen mit Eingriffen in Natur und Landschaft