Energieaudit DIN 16247-1 nach EDL-G

Energieberatung — Erstgespräch zum Energieaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes.

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein systematisches Verfahren zur Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes in Unternehmen und Organisationen.

Ziel ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz gezielt zu verbessern. Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist ein solches Audit aktuell vor allem für Nicht-KMU verpflichtend, sofern kein Energie- oder Umweltmanagementsystem betrieben wird.

Künftig soll die Auditpflicht im Rahmen einer Novellierung des EDL-G stärker am tatsächlichen Energieverbrauch ausgerichtet werden statt an der Unternehmensgröße.

Gesetzliche Anforderungen im Überblick

Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Energieaudits nach DIN EN 16247-1 stehen aktuell vor einer verbindlichen Weiterentwicklung. Neben den bestehenden Vorgaben aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wird mit der geplanten Novellierung eine grundlegende Neuausrichtung der Auditpflicht kommen, die Einführung bzw. Verschärfung gilt dabei als gesetzt, offen ist im Wesentlichen nur noch der konkrete Zeitpunkt der Umsetzung.

Aktuell sind Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten, gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen, sofern sie kein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben.

Ein Unternehmen gilt nach EU-Definition als kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), wenn es mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigt oder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro sowie eine Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro aufweist.

Künftig wird die Auditpflicht am tatsächlichen Energieverbrauch ausgerichtet und nicht mehr primär an der Unternehmensgröße. Maßgeblich ist dabei ein klar definierter Schwellenwert von ≥ 2,77 GWh pro Jahr, wodurch die bisherige KMU-Abgrenzung deutlich an Bedeutung verliert.

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Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die Betroffenheit verschiebt sich deutlich:

Wer ist künftig betroffen?

Alle Unternehmen, die einen jährlichen Energieverbrauch von ≥ 2,77 GWh überschreiten, sind künftig zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet, sofern kein Energie- oder Umweltmanagementsystem betrieben wird. Diese Vorgabe ergibt sich verbindlich aus dem zugrunde liegenden EU-Rechtsrahmen und ist nicht Gegenstand nationaler Auslegung.

Was sollten Sie jetzt tun?

Warum ist das relevant?

Die neue Regelung sorgt für eine stärkere Fokussierung auf tatsächliche Energieverbräuche. Unternehmen mit hohem Einsparpotenzial rücken damit stärker in den Fokus, unabhängig von ihrer Größe. Gleichzeitig entstehen neue Handlungsbedarfe insbesondere für energieintensive mittelständische Betriebe.

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Das bringt Ihnen die Durchführung eines Energieaudits

Ein Energieaudit schafft nicht nur Transparenz über bestehende Verbräuche, sondern zeigt auch konkrete Handlungsfelder für mehr Effizienz auf. Unternehmen erhalten damit eine fundierte Grundlage, um Energiekosten langfristig zu senken, interne Prozesse zu verbessern und gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen. Gleichzeitig stärkt ein professionell durchgeführtes Audit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und unterstützt eine nachhaltige, wirtschaftliche Energieplanung.

Lassen Sie uns gemeinsam die Energiepotenziale in Ihrem Unternehmen identifizieren und gezielt nutzen, um Effizienz zu steigern und Kosten zu senken.

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