Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen
06.09.2024
1. Allgemeine Regelungen
1.1. Die GREENZERO GmbH, Gleiwitzer Platz 3, 46236 Bottrop (nachfolgend GREENZERO genannt), erstellt Ökobilanzen von Produkten (Life Cycle Assessment) für Unternehmen (nachfolgend auch Nutzer genannt).
1.2. GREENZERO erhält hierzu von den Nutzern Informationen zu ihren Produkten für die Erstellung der Ökobilanzen. Diese Daten werden in einem Inventar (Life Cycle Inventory – verkürzt LCI) gespeichert, das auch Informationen aus kommerziellen Datenbanken und aus wissenschaftliche Berechnungen enthält. GREENZERO errechnet aus den Inventardaten die potentiellen Umwelteinwirkungen der Bestandteile eines Produkts sowiedes Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus (Life Cycle Impact Assessment).
1.3. GREENZERO bietet neben der Ökobilanz weitere Dienstleistungen an, wie z.B. Beratung zu ökologischen Optimierungsmaßnahmen und die Berechnung von Umweltkosten sowie der zum Ausgleich hierfür erforderlichen Kompensationskosten. GREENZERO stellt Nutzern Ökobilanzen sowie weiteren Dienstleistungen über eine Life Cycle Assessment Plattform (nachfolgend LCAP oder Plattform genannt) zur Verfügung und verwaltet die LCI auf der LCAP.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen (nachfolgend gemeinsam AGB genannt) gelten für die Nutzung der Plattform und für alle in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Nutzern der Plattform und GREENZERO.
2. Vertragsschluss und -ausführung
2.1. Ein Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung des Angebots von GREENZERO durch den Nutzer und dem Zugang dieser Erklärung bei GREENZERO zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot.
2.2. Stimmen sich GREENZERO und der Nutzer mündlich ab, so sind die Absprachen erst verbindlich, wenn GREENZERO diese mit einer Auftragsbestätigung dem Nutzer in Textform mitteilt. Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung von GREENZERO.
2.3. Mit Abschluss eines Vertrags verlieren sämtliche vorangegangenen Kostenmodelle, Verhandlungsprotokolle, Aussagen, Nebenabreden und Vorverträge ihre Wirksamkeit,
es sei denn, die Vertragsparteien nehmen im Vertrag Bezug hierauf.
2.4. GREENZERO führt ihre Pflichten in fachgerechter Weise nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
2.5. GREENZERO ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
3.1. Es gelten die jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preise von GREENZERO. Die Preise von GREENZERO gelten, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich Porto-, Verpackungs-, Versicherungs- und Reisekosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Bei Dauerschuldverhältnissen ist GREENZERO berechtigt, die Leistungen monatlich
abzurechnen. 3.3. Der Nutzer zahlt den Gesamtbruttobetrag einer Rechnung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Zahlungsfrist). Der Betrag ist rechtzeitig gezahlt, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf einem der auf der Rechnung angegebenen Konten von GREENZERO gutgeschrieben wurde.
3.4. Überschreitet der Nutzer die Zahlungsfrist nach Ziffer 3.3 dieser AGB, kommt er ohne Weiteres in Verzug. GREENZERO kann in diesem Fall
a) den Nutzer auffordern, sämtliche begonnenen und noch ausstehenden Leistungen von GREENZERO sofort zu bezahlen und
b) ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen und weitere Leistungen unverzüglich einstellen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
4.1. Der Nutzer darf von fälligen Rechnungsbeträgen mit Ausnahme eines vereinbarten Skontos Abzüge nicht vornehmen, insbesondere für Porto-, Verpackungs-, Versicherungs-, Überweisungs- oder Reisekosten.
4.2. Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen GREENZERO aufrechnen.
4.3. Der Nutzer kann Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertrag geltend machen.
4.4. Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit GREENZERO nur mit vorheriger Zustimmung von GREENZERO abtreten.
5. Mitwirkungspflichten des Nutzers
5.1. Der Erfolg der Tätigkeit von GREENZERO hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Nutzer mitwirkt. Der Nutzer ist hierzu bereit und verpflichtet.
5.2. Der Nutzer verpflichtet sich vor Abschluss des Vertrages zu prüfen, ob die Leistungen von GREENZERO seinen Bedürfnissen entsprechen.
5.3. Soweit einzelvertraglich nicht etwas Anderes geregelt ist, wird der Nutzer, soweit vertraglich erforderlich, GREENZERO
a) bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen;
b) alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden;
c) nutzerspezifische gesetzliche oder betriebliche Bestimmungen mitteilen, welche die vertragliche Leistung betreffen oder beeinträchtigen könnten;
d) für die Abstimmung und Vorbereitung der für die Vertragsdurchführung erforderlichen
Termine und für Besprechungen zur Verfügung zu stehen.
5.4. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten oder die Informationsübermittlungswege keinen Dritten mitzuteilen oder zur Verfügung zu stellen, vertraulich zu halten und diese vor Einsichtnahme durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten, die mit Hilfe seiner Zugangsdaten getätigt werden, allein verantwortlich; dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Informationsmitteilungswege. Der Nutzer verpflichtet sich, GREENZERO unverzüglich über jede nicht genehmigte Nutzung seiner Zugangsrechte oder genutzte Informationsübermittlung zu informieren
5.5. Der Nutzer verpflichtet sich, die Informationsübermittlung sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze durchzuführen und nur solche Informationen an GREENZERO zu übermitteln, die angefragt wurden, die richtig und vollständig sind und gegen keine Gesetze verstoßen.
5.6. Jeder Nutzer stellt sicher, dass die von ihm verwendeten Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Nutzung auf der Plattform entgegenstehen.
5.7. Der Nutzer wird keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen oder Eingriffe vornehmen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Systeme und der Dienste vom GREENZERO oder der Netze ihrer Lieferanten oder der zur Nutzung überlassenen Software führen könnten.
5.8. Der Nutzer verpflichtet sich, erforderliche Änderungen der Informationen unverzüglich vorzunehmen, insbesondere unzutreffende oder nicht mehr aktuelle Informationen zu korrigieren und entfallene Informationen zu löschen.
5.9. Der Nutzer verpflichtet sich, regelmäßig eine angemessene Datensicherung vorzunehmen.
5.10. Der Nutzer ist im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, die Ergebnisse einer Ökobilanz auf grobe Fehler, grobe Mängel und grobe Unstimmigkeiten und grob auf Plausibilität zu prüfen. Stellt der Nutzer insoweit Auffälligkeiten fest, meldet er sie an GREENZERO. GREENZERO übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die in der LCI von Herstellern eingegebenen Daten richtig sind.
6. Mängelhaftung
6.1. Der Nutzer teilte GREENZERO festgestellte Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform mit.
6.2. GREENZERO wird Mängel nach entsprechender Mitteilung und der möglichst präzisen Beschreibung des Mangels durch den Nutzer innerhalb angemessener Zeit beheben. GREENZERO wird Mängel nach eigener Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung).
6.3. Die Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
6.4. Stellt sich heraus, dass GREENZERO in Annahme der verpflichteten Mangelbeseitigung Leistungen vornimmt, ohne tatsächlich dazu verpflichtet zu sein, weil tatsächlich kein Mangel vorlag und der Nutzer dies hätte erkennen können, hat GREENZERO gegenüber dem Nutzer einen Anspruch auf Ersatz ihrer damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Aufwendungen. Die Vergütungspflicht erlischt jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem GREENZERO erkennt oder erkennen musste, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt. In diesem Zeitpunkt hat GREENZERO den Nutzer hierüber zu informieren; der Nutzer kann die Fortsetzung der Leistungen auf eigene Kosten beauftragen.
7. Haftungsbegrenzung
7.1. Die Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus dem Vertragsverhältnis richten sich nach dieser Ziffer.
7.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GREENZERO oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von GREENZERO beruhen, haftet GREENZERO unbeschränkt.
7.3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet GREENZERO unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7.4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GREENZERO nur, sofern eine Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) vorliegt. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung jedoch auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung zudem auf einen Höchstbetrag von 100.000,– € beschränkt.
7.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.6. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre; es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 7.2 dieser AGB oder Ziffer 7.3 dieser AGB vor.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Vertragspartners oder dessen Geschäftspartnern streng vertraulich zu behandeln und von diesen weder für sich noch für Dritte Gebrauch zu machen oder diese an Dritte weiterzugeben.
8.2. GREENZERO ist verpflichtet, die ihr überlassenen Unterlagen streng vertraulich zu behandeln, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern und ohne Einwilligung des Nutzers weder zu vervielfältigen noch an Dritte weiterzugeben oder den Inhalt Dritten sonst wie zugänglich zu machen.
8.3. Soweit GREENZERO im Rahmen der Erbringung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird sie die gesetzlichen Bestimmungen
über den Datenschutz einhalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
9.2. GREENZERO ist berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. GREENZERO leitet dem Nutzer zu diesem Zweck eine Änderungsmitteilung zu. Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung jeder einzelnen oder allen Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen insgesamt fristgerecht, bleiben diese AGB unverändert bestehen. Widerspricht der Nutzer nicht oder nicht fristgerecht, so werden alle Änderungen wirksam. Bei einem fristgerechten Teilwiderspruch werden nur solche Änderungen wirksam, denen der Nutzer nicht widersprochen hat. GREENZERO informiert den Nutzer über die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist zusammen mit der Änderungsmitteilung.
9.3. Köln ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der GREENZERO und deren Nutzer, unbeschadet eines gesetzlichen ausschließlichen Gerichtsstandes.
9.4. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.5. Sind einzelne Klauseln ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags
nach den gesetzlichen Vorschriften.
GREENZERO GmbH
Gleiwitzer Platz 3
46236 Bottrop
AG: Aachen | HGB 24909