Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind verbindliche Berichtsstandards, die von der EU entwickelt wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu vereinheitlichen. Sie definieren, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen müssen – strukturiert, vergleichbar und prüfbar.
Die ESRS gliedern sich in drei Hauptbereiche:
- Allgemeine Standards (z. B. ESRS 1 & 2): Rahmenbedingungen und übergreifende Anforderungen
- Umweltstandards (E): z. B. zu Klimaschutz (E1), Ressourcen (E5), Biodiversität (E4)
- Soziale (S) und Governance-Standards (G): z. B. Arbeitnehmerrechte, Lieferkette, Unternehmensethik
Die Berichterstattung erfolgt nach dem Prinzip der doppelten Materialität: Unternehmen müssen offenlegen, wie Nachhaltigkeitsthemen sie selbst beeinflussen (finanzielle Perspektive) und welche Auswirkungen sie auf Umwelt und Gesellschaft haben (Impact-Perspektive).
Die ESRS sind seit 2024 für viele Unternehmen in der EU verpflichtend und sollen Transparenz, Vergleichbarkeit und Verantwortlichkeit in der nachhaltigen Unternehmensführung fördern.