Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu berichten. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert deutlich den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen.
Ziel der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren, vergleichbarer zu machen und sie gleichwertig zur Finanzberichterstattung zu behandeln. Die Unternehmen müssen künftig gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten, die inhaltliche und formale Vorgaben zu Themen wie Klimaschutz, Biodiversität, Menschenrechte und Governance machen.
Die CSRD gilt stufenweise ab 2024 (für das Berichtsjahr 2023) zunächst für große kapitalmarktorientierte Unternehmen und wird in den Folgejahren auf weitere Unternehmen ausgeweitet – auch auf bestimmte KMU.